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Algemene Voorwaarden JSJ Energy Supplies

Artikel 1 – Definitionen

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:

1.1. Jsj Consulting Comm V gevestigd te Nieuwlaan 18 - 1560 Hoeilaart - België, ingeschreven bij de Kruispuntbank van Ondernemingen onder nummer BE1011998426.

1.2. Installateur (Kunde): Der geschäftliche Vertragspartner von Voltenum Belgien, verantwortlich für den Bezug von Produkten und Dienstleistungen sowie die Installation beim Endbenutzer.

1.3. Endbenutzer:  : Die Partei, die die Installation in Betrieb nimmt und bei der der Installateur für Installation, Wartung und Unterstützung verantwortlich ist.

1.4. EMS-oplossingen: Energy Management Systems, inclusief hardware en software geleverd door JSJ Energy Supplies.

1.5. Overeenkomst: Iedere overeenkomst tussen JSJ Energy Supplies en de installateur met betrekking tot de levering van producten en/of diensten, welke tot stand komt na goedkeuring van de Offerte door de installateur en schriftelijke bevestiging door JSJ Energy Supplies.

1.6. Höhere Gewalt: Situationen wie in Artikel 11 beschrieben.

1.7. Garantiezeitraum: Der Zeitraum, in dem die Produkte unter Garantie stehen, wie in Artikel 6 angegeben. 

1.8. Erste Bestellung: Der erste Kauf durch einen neuen Installateur bei Voltenum Belgien, für den eine Vorauszahlung erforderlich ist. 

1.9. Spätere Bestellungen: Einkäufe durch bestehende Installateure, für die spezifische Zahlungsbedingungen vereinbart werden können.


Artikel 2 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen von Voltenum Belgien, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. 

2.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Installateurs werden ausdrücklich zurückgewiesen, es sei denn, sie werden schriftlich von Voltenum Belgien bestätigt.

2.3. Wenn eine Bestimmung in diesen Bedingungen ungültig ist oder aufgehoben wird, bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig in Kraft.


Artikel 3 – Angebote und Verträge

3.1. Unverbindliche Angebote: Angebote von Voltenum Belgien sind unverbindlich, sofern schriftlich nichts anderes angegeben ist, und haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.

3.2. Zustandekommen des Vertrags: Ein Vertrag kommt zustande, wenn: 

• Der Installateur das Angebot schriftlich oder digital genehmigt; und

• JSJ Energy Supplies deze goedkeuring schriftelijk of digitaal bevestigt. 

3.3. Recht van weigering door JSJ Energy Supplies : 

Voltenum Belgien behält sich das Recht vor, einen Vertrag abzulehnen, selbst nachdem das Angebot vom Installateur genehmigt wurde, wenn: 

• Die Kreditwürdigkeit des Installateurs als unzureichend befunden wird; 

• Es liegen operationale, technische oder logistische Einschränkungen vor, die die Durchführung des Vertrags unmöglich machen;

 • Der Installateur hat frühere Zahlungsverpflichtungen oder andere vertragliche Verpflichtungen gegenüber Voltenum Belgien nicht erfüllt, einschließlich Verpflichtungen, die sich aus einem Kooperationsvertrag oder zusätzlichen Vereinbarungen ergeben.

3.4. Änderungen des Vertrags :

Änderungen an einem Vertrag sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder digital von beiden Parteien bestätigt werden. 

3.5. Annulering door JSJ Energy Supplies :

Voltenum Belgien hat das Recht, einen Vertrag systematisch durch schriftliche oder digitale Mitteilung an den Installateur zu kündigen. 

• Eine Stornierung ist verbindlich und kann ausschließlich unter Umständen angewendet werden, in denen Voltenum Belgien vernünftigerweise nicht in der Lage ist, den Vertrag auszuführen.

 • Annulering door JSJ Energy Supplies laat de rechten van JSJ Energy Supplies op reeds gemaakte kosten of schadevergoedingen onverlet. 

Artikel 4 – Lieferung und Eigentum

4.1. Standaardlevering: afhaling bij JSJ Energy Supplies te Hoeilaart of levering op locatie tegen meerprijs.

4.2. Eigendomsvoorbehoud: Producten blijven eigendom van JSJ Energy Supplies tot volledige betaling.

4.3. Risikoübertragung: Bei Lieferung vor Ort geht das Risiko bei Übergabe auf den Installateur über.

Artikel 5 – Zahlungsbedingungen

5.1. Erste Bestellung: Bei einer ersten Bestellung muss der Installateur den Gesamtbetrag im Voraus bezahlen, bevor die Lieferung oder Abholung erfolgt.

5.2. Spätere Bestellungen: Für bestehende Installateure können spezifische Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Sofern vereinbart, gilt: 

• De installateur mag een openstaand bedrag aanhouden tot een specifiek limiet, vooraf bepaald in overleg met JSJ Energy Supplies; 

• Offene Beträge müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

5.3. Bei Zahlungsrückstand:

  • Wenn die Zahlung nicht innerhalb der festgelegten Frist von 14 Tagen erfolgt, erhält der Installateur eine einmalige Erinnerung mit einer Zahlungsfrist von 2 Werktagen. 
  • Bei ausbleibender Zahlung nach dieser Frist wird die Forderung direkt an ein Inkassobüro übergeben. 
  • Die Kosten des Inkassoverfahrens, einschließlich außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten, gehen vollständig zu Lasten des Installateurs

Artikel 6 – Garantie (Wichtig: Beibehaltung von 10 Jahren/5 Jahren Garantie!)

6.1. Erläuterung zur Garantie: Für Batterien gilt eine Garantie von 6.500 Zyklen oder 10 Jahren, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Wechselrichter gilt eine Garantie von 5 Jahren.

6.2. Gültigkeit: Die Garantie gilt ausschließlich für technische Mängel und schließt aus: • Schäden durch nachlässige oder fehlerhafte Nutzung durch den Installateur oder Endbenutzer; • Mängel, die durch externe Faktoren wie Blitzschlag, Stromspitzen, Überlastung oder Naturkatastrophen verursacht werden. 

6.3. Garantieverzoeken : verzoeken van de eindgebruiker dienen uitsluitend via de installateur te worden ingediend. JSJ Energy Supplies communiceert uitsluitend met de installateur over garantieaanspraken en is niet aansprakelijk voor directe aanspraken van de eindgebruiker. 

6.4. Geschillen : In geval van geschillen over garantieclaims zal JSJ Energy Supplies een onafhankelijke beoordeling laten uitvoeren. De kosten hiervan zijn voor rekening van de installateur tenzij anders bepaald.

Artikel 7 – Verantwortlichkeiten des Installateurs

7.1. Der Installateur ist verantwortlich für eine korrekte Installation der Produkte beim Endbenutzer, gemäß den Anweisungen von Voltenum Belgien. 

7.2. Eventuelle Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäße Installation oder Nutzung durch den Installateur entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Installateurs.

Artikel 8 – Datenschutz (AVG/GDPR)

8.1. Voltenum Belgien verarbeitet personenbezogene Daten von Installateuren und Endbenutzern gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

8.2. Installations- und Nutzungsdaten bleiben im Besitz des Installateurs und von Voltenum. Dritte Parteien können nur auf Anfrage von Voltenum Belgien oder dem Installateur und mit Zustimmung des Endbenutzers Zugang erhalten. 

8.3. Der Installateur ist verpflichtet, den Endbenutzer über die Verwendung von Daten und dessen Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu informieren. 

Artikel 9 – Stornierung

9.1. Overeenkomsten zijn bindend zodra een offerte is goedgekeurd door de installateur en bevestigd door JSJ Energy Supplies. 

9.2. B2B-Transaktionen können nicht storniert oder erstattet werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. 

9.3. In geval van een foutieve bestelling kan JSJ Energy Supplies naar eigen inzicht tussenkomst verlenen.

Artikel 10 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten

10.1. Belgisches Recht ist anwendbar.

10.2. Streitigkeiten werden dem Gericht von Leuven vorgelegt.

Artikel 11 – Höhere Gewalt

1.1. JSJ Energy Supplies is niet aansprakelijk voor tekortkomingen in de nakoming van verplichtingen als gevolg van overmacht. 

11.2. Unter höherer Gewalt versteht man: Störungen bei Lieferanten, Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streiks, staatliche Maßnahmen und andere Umstände, die außerhalb des Einflusses von Voltenum Belgien liegen. 

11.3. Bei höherer Gewalt informiert Voltenum Belgien den Installateur so schnell wie möglich und es wird nach einer angemessenen Lösung gesucht.

Artikel 12 – Schlussbestimmungen 

12.1. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. 

12.2. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und spezifischen Vereinbarungen in einem Vertrag haben letztere Vorrang.