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Allgemeine Geschäftsbedingungen Voltenum Belgien

Artikel 1 – Definitionen

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:

1.1. Voltenum Belgien By Jsj Energies Comm V mit Sitz in Nieuwlaan 18 - 1560 Hoeilaart - Belgien, eingetragen bei der Kreuzungbank der Unternehmen unter der Nummer BE1011998426.

1.2. Installateur (Kunde): Der geschäftliche Vertragspartner von Voltenum Belgien, verantwortlich für den Bezug von Produkten und Dienstleistungen sowie die Installation beim Endbenutzer.

1.3. Endbenutzer:  : Die Partei, die die Installation in Betrieb nimmt und bei der der Installateur für Installation, Wartung und Unterstützung verantwortlich ist.

1.4. EMS-Lösungen: Energiemanagementsysteme, einschließlich Hardware und Software, geliefert von Voltenum Belgien.

1.5. Vereinbarung: Jede Vereinbarung zwischen Voltenum Belgien und dem Installateur bezüglich der Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen, die nach Genehmigung des Angebots durch den Installateur und schriftlicher Bestätigung durch Voltenum Belgien zustande kommt.

1.6. Höhere Gewalt: Situationen wie in Artikel 11 beschrieben.

1.7. Garantiezeitraum: Der Zeitraum, in dem die Produkte unter Garantie stehen, wie in Artikel 6 angegeben. 

1.8. Erste Bestellung: Der erste Kauf durch einen neuen Installateur bei Voltenum Belgien, für den eine Vorauszahlung erforderlich ist. 

1.9. Spätere Bestellungen: Einkäufe durch bestehende Installateure, für die spezifische Zahlungsbedingungen vereinbart werden können.


Artikel 2 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen von Voltenum Belgien, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. 

2.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Installateurs werden ausdrücklich zurückgewiesen, es sei denn, sie werden schriftlich von Voltenum Belgien bestätigt.

2.3. Wenn eine Bestimmung in diesen Bedingungen ungültig ist oder aufgehoben wird, bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig in Kraft.


Artikel 3 – Angebote und Verträge

3.1. Unverbindliche Angebote: Angebote von Voltenum Belgien sind unverbindlich, sofern schriftlich nichts anderes angegeben ist, und haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.

3.2. Zustandekommen des Vertrags: Ein Vertrag kommt zustande, wenn: 

• Der Installateur das Angebot schriftlich oder digital genehmigt; und

• Voltenum Belgien diese Genehmigung schriftlich oder digital bestätigt.

3.3. Recht auf Ablehnung durch Voltenum Belgien :

Voltenum Belgien behält sich das Recht vor, einen Vertrag abzulehnen, selbst nachdem das Angebot vom Installateur genehmigt wurde, wenn: 

• Die Kreditwürdigkeit des Installateurs als unzureichend befunden wird; 

• Es liegen operationale, technische oder logistische Einschränkungen vor, die die Durchführung des Vertrags unmöglich machen;

 • Der Installateur hat frühere Zahlungsverpflichtungen oder andere vertragliche Verpflichtungen gegenüber Voltenum Belgien nicht erfüllt, einschließlich Verpflichtungen, die sich aus einem Kooperationsvertrag oder zusätzlichen Vereinbarungen ergeben.

3.4. Änderungen des Vertrags :

Änderungen an einem Vertrag sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder digital von beiden Parteien bestätigt werden. 

3.5. Stornierung durch Voltenum Belgien :

Voltenum Belgien hat das Recht, einen Vertrag systematisch durch schriftliche oder digitale Mitteilung an den Installateur zu kündigen. 

• Eine Stornierung ist verbindlich und kann ausschließlich unter Umständen angewendet werden, in denen Voltenum Belgien vernünftigerweise nicht in der Lage ist, den Vertrag auszuführen.

 • Die Stornierung durch Voltenum Belgien lässt die Rechte von Voltenum Belgien auf bereits entstandene Kosten oder Schadensersatzansprüche unberührt.

Artikel 4 – Lieferung und Eigentum

4.1. Standardlieferung: Abholung bei Voltenum Belgien oder Lieferung vor Ort gegen Aufpreis.

4.2. Eigentumsvorbehalt: Produkte bleiben Eigentum von Voltenum Belgien bis zur vollständigen Zahlung.

4.3. Risikoübertragung: Bei Lieferung vor Ort geht das Risiko bei Übergabe auf den Installateur über.

Artikel 5 – Zahlungsbedingungen

5.1. Erste Bestellung: Bei einer ersten Bestellung muss der Installateur den Gesamtbetrag im Voraus bezahlen, bevor die Lieferung oder Abholung erfolgt.

5.2. Spätere Bestellungen: Für bestehende Installateure können spezifische Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Sofern vereinbart, gilt: 

• Der Installateur darf einen offenen Betrag bis zu einem bestimmten Limit einbehalten, das im Voraus in Absprache mit Voltenum Belgien festgelegt wurde; 

• Offene Beträge müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

5.3. Bei Zahlungsrückstand:

  • Wenn die Zahlung nicht innerhalb der festgelegten Frist von 14 Tagen erfolgt, erhält der Installateur eine einmalige Erinnerung mit einer Zahlungsfrist von 2 Werktagen. 
  • Bei ausbleibender Zahlung nach dieser Frist wird die Forderung direkt an ein Inkassobüro übergeben. 
  • Die Kosten des Inkassoverfahrens, einschließlich außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten, gehen vollständig zu Lasten des Installateurs

Artikel 6 – Garantie (Wichtig: Beibehaltung von 10 Jahren/5 Jahren Garantie!)

6.1. Erläuterung zur Garantie: Für Batterien gilt eine Garantie von 6.500 Zyklen oder 10 Jahren, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Wechselrichter gilt eine Garantie von 5 Jahren.

6.2. Gültigkeit: Die Garantie gilt ausschließlich für technische Mängel und schließt aus: • Schäden durch nachlässige oder fehlerhafte Nutzung durch den Installateur oder Endbenutzer; • Mängel, die durch externe Faktoren wie Blitzschlag, Stromspitzen, Überlastung oder Naturkatastrophen verursacht werden. 

6.3. Garantieanfragen: Anfragen des Endbenutzers müssen ausschließlich über den Installateur eingereicht werden. Voltenum Belgien kommuniziert ausschließlich mit dem Installateur über Garantieansprüche und ist nicht verantwortlich für direkte Ansprüche des Endbenutzers. 

6.4. Streitigkeiten: Im Falle von Streitigkeiten über Garantieansprüche wird Voltenum Belgien eine unabhängige Bewertung durchführen lassen. Die Kosten hierfür trägt der Installateur, sofern nicht anders vereinbart.

Artikel 7 – Verantwortlichkeiten des Installateurs

7.1. Der Installateur ist verantwortlich für eine korrekte Installation der Produkte beim Endbenutzer, gemäß den Anweisungen von Voltenum Belgien. 

7.2. Eventuelle Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäße Installation oder Nutzung durch den Installateur entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Installateurs.

Artikel 8 – Datenschutz (AVG/GDPR)

8.1. Voltenum Belgien verarbeitet personenbezogene Daten von Installateuren und Endbenutzern gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

8.2. Installations- und Nutzungsdaten bleiben im Besitz des Installateurs und von Voltenum. Dritte Parteien können nur auf Anfrage von Voltenum Belgien oder dem Installateur und mit Zustimmung des Endbenutzers Zugang erhalten. 

8.3. Der Installateur ist verpflichtet, den Endbenutzer über die Verwendung von Daten und dessen Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu informieren. 

Artikel 9 – Stornierung

9.1. Verträge sind verbindlich, sobald ein Angebot vom Installateur genehmigt und von Voltenum Belgien bestätigt wurde. 

9.2. B2B-Transaktionen können nicht storniert oder erstattet werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. 

9.3. Im Falle einer fehlerhaften Bestellung kann Voltenum Belgien nach eigenem Ermessen intervenieren.

Artikel 10 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten

10.1. Belgisches Recht ist anwendbar.

10.2. Streitigkeiten werden dem Gericht von Leuven vorgelegt.

Artikel 11 – Höhere Gewalt

1.1. Voltenum Belgien ist nicht verantwortlich für Mängel bei der Erfüllung von Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt. 

11.2. Unter höherer Gewalt versteht man: Störungen bei Lieferanten, Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streiks, staatliche Maßnahmen und andere Umstände, die außerhalb des Einflusses von Voltenum Belgien liegen. 

11.3. Bei höherer Gewalt informiert Voltenum Belgien den Installateur so schnell wie möglich und es wird nach einer angemessenen Lösung gesucht.

Artikel 12 – Schlussbestimmungen 

12.1. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. 

12.2. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und spezifischen Vereinbarungen in einem Vertrag haben letztere Vorrang.